Beratung, Fördermittel und Antragsservice

Wir beraten Sie, von welchen Förderungen und Steuervorteilen Sie für Ihr zukünftiges E-Auto Gebrauch machen können.
Außerdem bieten wir Ihnen einen Antragsservice für die verschiedenen Förderungen an.

Förderungen und Steuervorteile Sie für Ihr E-Auto


Umweltbonus und Innovationsprämie bis Ende 2022

  • Beim Neukauf eines vollelektrisch angetriebenem Fahrzeugs fördert die Bundesregierung den Kauf mit einer Prämie von bis zu 6.000 Euro. Der Neukaufen eines Plug-In Hybrid Fahrzeugs wird durch eine Subvention mit bis zu 4.500 Euro unterstützt.


Prämie des Herstellers

  • Der Herstelleranteil beim Neukauf eines vollelektrischem Fahrzeug beträgt bis zu 2.500 Euro. Der Neukauf eines Plug-In Hybrid Fahrzeugs beträgt bis zu 2.250 Euro.
  • Vergünstigte Kfz-Steuer
  • E-Fahrzeuge sind für eine definierte Zeit von der Kfz-Steuer befreit. Anschließend reduziert sich die zu zahlende Kfz-Steuer um 50 Prozent. Steuerbegünstigt sind allerdings nur reine Elektrofahrzeuge. Hybridelektrofahrzeuge sind von den Vorteilen der Kfz-Steuer ausgeschlossen.


Vergünstigte Dienstwagensteuer

  • Mit der langfristigen Senkung der Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge und Plug-in Hybriden profitieren Unternehmer, Angestellte, Freelancer und alle diejenigen, die den geldwerten Vorteil Ihres Dienstwagens zur privaten Nutzung versteuern müssen.Während Dienstwagen mit reinem Verbrennungsmotor mit 1% vom Brutto Listenpreis versteuert werden müssen, werden Dienstwagen mit Plug-in Hybrid Antrieb nur mit 0,5% vom Brutto Listenpreis versteuert. Reine Elektrofahrzeuge sogar nur mit 0,25% vom Brutto Listenpreis.


Wallboxförderungen AC

  • Privatnutzung (aktuell ist der Fördertopf ausgeschöpft)
  • Gewerbliche Nutzung & Kommunen  (aktuell sind Förderungen möglich über KfW 439 + 441)
    Förderungen sind möglich für Hardware und Netzanschluss


DC Schnellladesysteme

  • aktuell ist der Fördertopf ausgeschöpft


Verdienen Sie Geld mit der THG-Quote

Die E-Mobilität wird gefördert. Seit 2015 gibt die Regierung Firmen eine Quote für Einsparungen von Treibhausgasen vor – die sogenannte Treibhausgasminderungsquote. Durch die THG-Quote sollen Emissionen aus dem Verkehr reduziert werden. Sie tragen als Halter*in eines E-Fahrzeuges auch dazu bei.

Mit jeder Fahrt sparen Sie CO2-Emissionen ein. Das wird honoriert: Seit 2022 können Sie die eingesparten Treibhausgase „verkaufen“, indem Sie die THG-Quote beantragen.

Antragsservice

Wir beraten und unterstützen Sie nach Kauf und Zulassung Ihres E-Autos bei der Antragstellung in allen Förderbereichen.  Wir bereiten gemeinsam die erforderlichen Dokumente vor, füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese online ein. Die Antragstellung und Förderung erfolgt in einem einstufigem vollelektronischen Verfahren.

  • BAFA Umweltprämie bei Fahrzeugkauf
  • Wallbox-Förderungen über die KfW
  • BAFA Förderungen Schnellladesysteme DC
  • THG Minderungsquote (Treibhausminderungsgesetz)

Starten Sie mit uns in die E-Mobilität.


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